AKTUELL

Aktuelle Information von der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 26. Januar 2024

Jetzt auch Inflationsausgleichsgeld für Kolleginnen und Kollegen nach TV-L!

Mit der beschlossenen Arbeitsrechtsregelung wurde nun der erste Teil des TV-L-Abschlusses 2023 für die Beschäftigten, die nach der Dienstvertragsordnung dem TV-L unterfallen, umgesetzt. Beschäftigte, deren Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis zum 9. Dezember 2023 besteht und die in der Zeit vom 1. August bis 8. Dezember 2023 mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt hatten, haben einen Anspruch auf Inflationsausgleichsgeld in Höhe von einmalig 1.800 Euro netto (Auszubildende und Praktikanten in Höhe von einmalig 1.000 Euro netto) bei einer Vollzeitstelle.


Darüber hinaus besteht bei weiter bestehenden Beschäftigungsverhältnissen für die Monate Januar bis Oktober 2024 ein monatlicher Anspruch auf 120 Euro netto (für Auszubildende und Praktikanten monatlich in Höhe von 50 Euro netto), wenn an mindestens einem Tag im Monat Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Teilzeitbeschäftigte haben einen ihrem Arbeitsumfang entsprechend anteiligen Anspruch. Der Inflationsausgleich soll so schnell wie es verwaltungstechnisch möglich ist, frühestens mit der Gehaltsabrechnung im März, ausbezahlt werden.

 

(Näheres siehe ADK-Info Nr. 1/2024).

Aktuelle Information von der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 20. September 2023

Entgelterhöhung im Sozial- und Erziehungsdienst ab 1. März 2024
Damit ist nun der gesamte TVöD-Abschluss 2023 umgesetzt. Bereits im ersten Schritt wurden im Juni 2023 den Beschäftigten 1.240 Euro netto gezahlt und seit Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatlich 220 Euro netto als Inflationsausgleich. Die Übernahme der Entgelterhöhung für alle Kolleg*innen im SuE-Bereich ab 1. März 2024 wurde jetzt im 2. Schritt erreicht. Alle Tabellenentgelte steigen um 200,- € plus 5,5%, jedoch mindestens um 340,- € monatlich. Die SuE-Zulage von 130,- € bzw. 180,- € bleibt von der prozentualen Erhöhung unberührt und wird nicht erhöht.

 

Gewährung von Arbeitgeberzuschüssen für Fahrten im Öffentlichen Nahverkehr
Eine Einigung über den Rahmen, in denen kirchliche Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei den Kosten für Fahrten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unterstützen können, wurde erreicht. Kirchliche Arbeitgeber können mit der örtlichen Mitarbeitervertretung nun eine Dienstvereinbarung über die Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses von bis zu monatlich 20,- € für den ÖPNV vereinbaren. Den Sozialpartnern vor Ort steht es frei, für welche Leistungen des ÖPNV Zuschüsse gewährt werden sollen. So können Angebote wie z.B. das Deutschland-Ticket aber auch selbsterworbene Tickets anteilig bezuschusst werden.

 

(Näheres siehe ADK-Info Nr. 2/2023).

Aktuelle Information von der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 14. Juni 2023

Ab Juni 2023 gibt es Inflationsausgleichsgeld im Sozial- und Erziehungsdienst

Damit ist der erste Teil des TVöD-Abschlusses 2023 umgesetzt. Mit dem Gehalt im Juli 2023 werden einmalig steuer- und sozialabgabenfrei 1.460 € und in den nachfolgenden Monaten bis einschließlich Februar 2024 weitere 220 € monatlich als Inflationsausgleich ausgezahlt.

 

Verbesserungen für Mitarbeitende die Freizeiten durchführen

Ab 1. Juli 2023 werden pro Tag statt 10 Stunden nun 11,5 Stunden Arbeitszeit angerechnet. Eine Arbeitsbefreiung für die dadurch angefallene Über- und Mehrarbeit muss schon innerhalb von 6 Monaten nach der Freizeitmaßnahme erfolgen. Ab 1. Januar 2024 besteht ein Anspruch auf Ausbezahlung von bis zu 2 Stunden pro Tag aus dienstlichen oder persönlichen Gründen, wenn die Arbeitsbefreiung nicht entsprechend umgesetzt werden kann.

 

Umsetzung Jobticket / Deutschland-Ticket in Verhandlung

Bis zur nächsten ADK-Sitzung im September 2023 sollen die Umsetzung geklärt und die Verhandlungen abgeschlossen werden.

 

(Näheres siehe ADK-Info Nr. 1/2023).

Aktuelle Informationen von der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 8. September 2022

Ein Tarif für alle?
Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission hat bereits im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung einen richtungsweisenden Vorstoß in Auftrag gegeben: Der Vorbereitungsausschuss soll die erforderlichen Vorarbeiten für eine möglichst kostenneutrale Überleitung aller Mitarbeitenden in ein einheitliches Tarifwerk leisten und der ADK über Fortschritte berichten.

 

TV-L: Tariferhöhung um 2,8 % zum 01.12.2022 beschlossen
Die endgültige Fassung des Tarifabschlusses (Laufzeit bis 30.09.2023) liegt seit Ende August vor. Mit diesem unverzüglichen Beschluss der ADK wird die Tariferhöhung rechtzeitig ausgezahlt werden können.

 

Tarifübernahme für Erzieher:innen und Sozialpädagog:innen verzögert sich
Die ADK konnte sich nicht mit den erreichten tariflichen Verbesserungen im Sozial- und Erziehungsdienst beschäftigen, da der endgültige Text noch nicht vorlag.

 

(Näheres siehe ADK-Info Nr. 3/2022).

Bericht aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 24. Januar 2022

Steuerfreie Einmalzahlung (Corona-Prämie) beschlossen!

 

Nachdem 2021 zuletzt die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (TVöD-SuE) eine Corona-Prämie erhalten haben, erhalten nun auch alle Beschäftigten des TV-L eine Sonderzahlung (Näheres siehe ADK-Info Nr. 1/2022).

Einladung zur Mitgliederversammlung 2021

Endlich ist es soweit! Wir laden zur Mitgliederversammlung 2021 ein:

 

Donnerstag, 4. November 2021, 10 Uhr, im Haus Feldhus der Ev.-luth. Kirchengemeinde Zwischenahn, Am Brink 6, 26160 Bad Zwischenahn.


In diesem Jahr müssen wir leider auf den öffentlichen Teil und somit interessante Vorträge verzichten, da die Teilnehmerzahl aufgrund der Pandemie und der Raumgröße begrenzt ist.
ACHTUNG! Deshalb kommen wir nicht umhin, die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) anzuwenden.


Ein entsprechender Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme. Die Tagesordnung wurde den Mitgliedern per Post zugesandt. Für die Teilnahme wird wie immer Arbeitsbefreiung gemäß § 23 Dienstvertragsordnung gewährt. Antragsvordruck


Damit wir besser planen können, bitten wir um kurze Mitteilung, wenn Ihr teilnehmen möchtet. Das kann gerne ganz unkompliziert per E-Mail/Telefon erfolgen.

Bericht aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 9.September 2021

2 % Leistungsentgelt für den Sozial- und Erziehungsdienst ab 01.08.2021

Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission hat sich nun endlich geeinigt (Näheres siehe ADK-Info Nr. 3/2021).

 

 

 

Bericht aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 17. Juni 2021

In der Sitzung am 17. Juni 2021 wurden in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) für den Sozial- und Erziehungsdienst Regelungen aus zwei Tarifrunden beschlossen. Folgende Ergebnisse wurden verhandelt:

 

Entgelterhöhungen 

  • zum 1. April 2021 um 1,4 %, mindestens aber um 50 Euro
  • zum 1. April 2022 um weitere 1,8 %

Erhöhung der Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen 1 bis 8 

  • von 79,51 v. H. im Jahr 2021
  • auf 84,51 v. H. im Jahr 2022

Die in der Tarifrunde 2020 verhandelte Corona-Sonderzahlung wurde bereits von der ADK am 10.12.2020 übernommen. 

 

Regelungen zu Höher- und Herabgruppierungen
Aus dem TVöD-Abschluss 2019 wurden weitere Regelungen übernommen. Diese Regelungen treten rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft und sorgen für Gerechtigkeit.

 

Ergebnis der ADK-Sitzung (ADK-Info 2/2021)

 

vkm Oldenburg! WIR machen Kirche gut! NAH DRAN. EHRLICH. STARK.

Bericht aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 10. Dezember 2020

Die einmalige „Corona-Prämie“ für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst wurde in der ADK beschlossen. Die KiTa-Kolleg*innen erhalten mit der Dezemberabrechnung bis zu 600 € bzw. 400 € extra (je nach Entgeltgruppe).

 

Die Einführung des Leistungsentgeltes für Mitarbeitende des Sozial- und Erziehungsdienstes wurde durch die Arbeitgeberseite abgelehnt.

 

Entscheidungen zu Entgeltumwandlungen:

  • Beschränkung der Anbieter für die Landeskirche Hannover
  • Arbeitgeberzuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz
  • Fahrradleasing durch Entgeltumwandlung

Kurzarbeit ist bis 31.12.2021 weiter möglich (mit Aufstockungsbeträgen bis 95 %).

 

Der Katalog der Tätigkeiten in den KiTas, die zu einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 8b führen, soll durch das Merkmal Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten präzisiert und erheblich erweitert werden.

 

Der Antrag auf Vier Urlaubstage für organisierte Mitglieder wurde in den Vorbereitungsausschuss verwiesen.

 

 

vkm Oldenburg! WIR machen Kirche gut! NAH DRAN. EHRLICH. STARK.


Wir wünschen allen Beschäftigten eine schöne Adventszeit, ein gesegnetes Fest und vor allem ein gesundes neues Jahr 2021.

 

Ergebnis der ADK-Sitzung (ADK-Info 3/2020)

Corona-Prämie wird im Dezember ausgezahlt!

Gute Nachrichten: Alle kirchlichen Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten mit der Gehaltszahlung im Dezember 2020 die Corona-Prämie. Damit diese Prämie steuer- und sozialabgabefrei ausgezahlt werden kann, haben sich die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen der ADK darauf verständigt, die Zahlung bereits vor der Beschlussfassung der ADK, die am 10.12.2020 stattfindet, zu veranlassen!


Dazu die gemeinsame Presseerklärung

Botschaft der Mitarbeitenden des Blockhauses Ahlhorn – Entscheidung in der Synode

Kurz vor dem 75jährigen Jubiläum des Blockhauses Ahlhorn soll die Synode auf der Herbsttagung (19. - 20.11.2020) über die Fortführung oder Schließung des Kinder- und Jugendhauses der ELKiO entscheiden.


Der MAV-Vorsitzende Carsten Möhlenbrock erklärt einleitend, dass mehreren Generationen das Blockhaus Ahlhorn bekannt ist. Sie hätten schöne Erinnerungen an ihre Zeit im Blockhaus und viele haben die entscheidenden Impulse mitbekommen, die sie für ihr Leben prägten. „Auch so manches Fundament für ein späteres ehrenamtliches Engagement in der Kirche dürfte hier gelegt worden sein“, so Möhlenbrock.


Für die Mitarbeitenden ist das Blockhaus Ahlhorn mehr als eine tolle Einrichtung, für sie und ihre Familien ist es Lebensinhalt! Erfahren Sie mehr unter  https://youtu.be/0uw3oY-cmmE

BERICHT aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission [ADK]

Corona-Prämie - für den Sozial- und Erziehungsdienst im Dezember?
Diese Frage stellt sich derzeit für die Mitarbeitenden in den kirchlichen Kindertagesstätten.
Und die Aussichten dafür stehen nicht schlecht! Denn das Entgelt orientiert sich nach den Regelungen des TVöD des kommunalen öffentlichen Dienstes im Lande Niedersachsen. Damit auch kirchliche Mitarbeitende die beschlossene Corona-Prämie und die Entgelterhöhungen ab 1. April 2020 bekommen, muss die Übernahme zwischen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite beschlossen worden sein. In der nächsten ADK am 10. Dezember 2020 werden wir uns dafür einsetzen.

 

Es eilt! 
Wenn der kirchliche Arbeitgeber die Corona-Prämie Steuer- und Sozialabgabenfrei auszahlen möchte, muss dies bis 31.12.2020 erfolgt sein.

 

Wir haben sehr gute Argumente!
Sollte es zu einer Auszahlung im Dezember 2020 kommen, sparen die kirchlichen Arbeitgeber die Sozialabgaben und die zusätzlichen Altersvorsorgebeiträge. Diese wären bei einer Auszahlung ab Januar 2021 zu entrichten.

 

Welche Prämien werden verhandelt?
Wir verhandeln für die

  • Entgeltgruppen S2 bis S8 einmalig 600 € und 
  • Entgeltgruppen S9-S18 einmalig 400 € 
    (Teilzeitkräfte erhalten anteilig den Betrag entsprechend ihrer vereinbarten Stundenzahl.)

Entgelterhöhungen in 2021!

  • Für die Mitarbeitenden, die nach dem TVöD vergütet werden: Erhöhung um 1,4 % ab April 2021
  • Für die Mitarbeitenden, die nach dem TV-L vergütet werden (z. B. Raumpflegekräfte, Hausmeister, Verwaltungskräfte, Diakone): Erhöhung um 1,29% (mind. 50 € mtl.)

Hier bleiben wir auch am Ball! 
Aktuell verhandeln wir für den Sozial- und Erziehungsdienst zu den Themen 

  • Übernahme der weiteren ausgehandelten Entgeltbestandteile des TVöD, 
  • Forderung nach Einbeziehung des Leistungsentgelts in Höhe von 2 %. 

Wann gibt es neue Informationen?
Sobald eine Entscheidung in der ADK am 10.12.2020 getroffen ist, werden wir darüber berichten.

Bericht aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 23. April 2020

Kurzarbeit und Arbeitsplatzsicherung sind nun tarifrechtlich geregelt - für die betroffenen Mitarbeitenden wurden gute Ergebnisse erzielt

 

Während für die Verbände vkm Braunschweig, Hannover und Oldenburg sowie die Kirchengewerkschaft Weser-Ems bereits am Freitag deutlich war, dass für die betroffenen Kolleg*innen ein fantastisches Ergebnis verhandelt wurde, hat sich Kirchengewerkschaft Niedersachsen Bedenkzeit zur Prüfung und interner Beratung erbeten.

 

Heute ist der Beschluss der ADK endlich rechtskräftig. Damit können die Arbeitgeber  ab sofort mit den Mitarbeitervertretungen Dienstvereinbarungen zum Kurzarbeitergeld schließen und es danach entsprechend bei der Arbeitsagentur beantragen. Ob dies noch für den April möglich sein wird, ist fraglich.


Die Aufstockung auf bis zu 95 % des Nettoentgeltes und weitere Vorteile sind ein echter Erfolg.


Eines steht wieder mal fest: Der vkm Oldenburg lässt die Kolleginnen und Kollegen nicht im Regen stehen!


vkm Oldenburg! WIR machen Kirche gut! NAH DRAN. EHRLICH. STARK.

 

Anbei das Ergebnis der ADK-Sitzung (ADK-Info 2/2020) sowie die Pressemitteilung der ADK.

 

Kurzarbeit für eigenwirtschaftlich arbeitende kirchliche Einrichtungen soll möglich werden

Arbeitsrechtliche Auswirkungen durch Corona-Pandemie trifft auch Kirche


Viele Mitarbeitende in Kirche und Diakonie machen sich aktuell Sorgen. Insbesondere die Fragen zu Freistellungen aufgrund von Schließungen der Einrichtungen ist eine große Last.
Wie geht es weiter? Wie ist das Arbeiten im Homeoffice? Müssen Mehrarbeitsstunden abgebaut werden oder gibt es Zwangsurlaub, wenn keine Arbeit geleistet werden kann?
Ist die Zahlung der Gehälter gesichert oder ist mit Kurzarbeit und entsprechend weniger Nettogehalt zu rechnen?

 

Viele Fragen, die auch bei Kirche angepackt und geregelt werden müssen.

Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission ADK hat darüber verhandelt. Die Arbeitnehmberseite hat das Ergebnis zusammengefasst [ADK-Info Nr. 1/2020].

Außerdem wurde im Rahmen der ADK eine gemeinsame Erklärung abgegeben [Erklärung ADK-Vertretungen].

 

 

Der vkm Oldenburg e. V. wünscht allen Kolleginnen und Kollegen alles Gute.
Bleibt gesund und behütet!

MAV-Wahlen 2020

Wahlplaner für die Wahlausschüsse

 

Innerhalb der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg werden in diesem Jahr die Mitarbeitervertretungen neu gewählt. Die Amtszeit beträgt diesmal ausnahmsweise 5 Jahre (anstelle 4 Jahre), damit ab 01.05.2025 alle MAVen innerhalb der EKD zum gleichen Zeitpunkt gewählt werden.

 

Diese vom vkm Oldenburg herausgegebene Arbeitshilfe soll dazu beitragen, die Vorbereitungen und Durchführung der in der allgemeinen Wahlzeit vom 1. Januar 2020 - 30. April 2020 stattfindenden Mitarbeitervertretungswahlen zu erleichtern.
 
Die Arbeitshilfe reicht allerdings nicht aus, um die Wahl durchführen zu können. Wesentliche Vorgaben zur Durchführung der Wahl (z. B. Wahlberechtigung und Wählbarkeit) befinden sich im Mitarbeitervertretungsgesetz. Zur begleitenden und vertiefenden Beschäftigung wird deshalb auf die einschlägigen Kommentare zum Mitarbeitervertretungsgesetz hingewiesen.

 

Der vkm wünscht allen eine erfolgreiche Arbeit mit dieser Arbeitshilfe.

Downloads

ADK-Klausurtagung der Landeskirchen und Verbände

Im Wettbewerb um Fachkräfte wollen sie ganz vorne mitspielen: Die Mitglieder der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission der konföderierten Kirchen in Niedersachsen (ADK) verständigten sich auf einer Klausurtagung über gemeinsame Ziele und konkrete Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften für den kirchlichen Dienst. Da die ADK paritätisch von der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite besetzt wird, konnten beide Interessengruppen ihre jeweiligen Überlegungen einbringen. Aufgabe der ADK ist es, die Tarife für die rund 35.000 Mitarbeitenden der konföderierten Kirchen in Niedersachsen zu beschließen und eigene tarifliche Bestimmungen für die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes zu entwickeln.

 

„Zur Personalgewinnung brauchen wir attraktive Arbeitsbedingungen und eine Kultur, die die Motivation der Beschäftigten stärkt“ – lautet das gemeinsame Fazit der Tagung. Eine faire Entlohnung, verlässliche Beschäftigungsverhältnisse und eine gelingende Balance zwischen Arbeit und Privatleben sind dafür unverzichtbar, so die Mitglieder der ADK.
 
Konkret wird die Kommission daher über eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit verhandeln, gelingende Konzepte der Personalentwicklung, auch aus dem außerkirchlichen Bereich, in den Blick nehmen und Maßnahmen entwickeln, die das evangelische Profil der Dienststellen und Einrichtungen stärken. „Unsere christlichen Werte sind eine Sinn- und Kraftquelle, die wir wie wohl kein anderer Arbeitgeber anzubieten haben“, halten die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter*innen fest. Einführungswochen und Fortbildungen zur christlichen Identität und Kultur sollen nach dem Willen der ADK-Mitglieder die Dienstgemeinschaft der kirchlichen Mitarbeiterschaft stärken.

 

Um den evangelischen Kirchen auf dem Arbeitsmarkt eine sichere Wettbewerbsposition zu verschaffen, wollen die Mitglieder der ADK künftig mehr als bisher eigene Impulse setzen, auch an die kirchenleitenden Organe.

Aktuelle Information zur Übernahme des TV-L Abschlusses

Die Tariferhöhung (Übernahme Tarifergebnis TV-L zum 01.01.2019) wird seit August 2019 unter Vorbehalt ausgezahlt, dazu erfolgte im August auch eine rückwirkende Nachzahlung.


So weit – so gut!

 

Aber beim Weihnachtsgeld soll nun gespart werden? In den Zeiten von Fachkräftemangel ist dies unverständlich.

 

Nähere Ausführungen können hier unten nachgelesen werden. Wir verhandeln weiter!

 

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Kirchentag 2019 in Dortmund

Der vkm Oldenburg ist auf dem Markt der Möglichkeiten wieder dabei!

 

Wir freuen uns auf Euren Besuch!

VKM – Unter einem Schirm

  • 7–K04: Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Dortmund
  • 7–K10: Vereinigung kirchlicher Mitarbeitendenverbände Deutschland (VKM-D) mit dem vkm Oldenburg


Themenbereich 4: Gesellschaft und Bildung
Halle 7, Bereich Westfalenhallen (634 • E3)

 

 

ADK-Info 1/2019

Bericht von der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 9. Mai 2019

 

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Ergänzung zur ADK-Info 1/2019

Einladung zur Mitgliederversammlung 2019

Donnerstag, 06. Juni 2019, Beginn: 9:30 Uhr

in den Sitzungsräumen des Ev.-luth. Oberkirchenrates Oldenburg

Philosophenweg 1, 26121 Oldenburg

 

Als Referenten konnten wir Bischof Thomas Adomeit gewinnen.

 

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Einladung mit Tagesordnung

Antrag auf Dienstbefreiung

ADK-Info 2/2018

Bericht von der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 8. November 2018

 

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ADK-Info 1/2018

Wir berichten aus der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 23. August 2018.

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Aktuelles aus der ADK vom 04.12.2017

 

Kirchlicher Sozialdienst übernimmt Bestimmungen des TVöD-SuE zum 1.1.2019

 

Zum 1. Januar 2019 wird der gesamte Sozial- und Erziehungsdienst in die wesentlichen Bestimmungen des TVöD-SuE übergeleitet werden. Die Regelungen des öffentlichen Dienstes zu den Entgelten, zur Jahressonderzahlung und zur wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden werden dann die derzeit geltenden Bestimmungen des Tarifvertrags des Landes Niedersachsen (TV-L) ersetzen.

Dies ist das Ergebnis eines langwierigen Schlichtungsverfahrens. Nachdem zum 1. Januar 2017 bereits weite Teile des Erziehungsdienstes in den TVöD-SuE übergeleitet wurden, forderten die Arbeitnehmervertreter in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission der konföderierten Kirchen in Niedersachsen (ADK) dieselben tariflichen Bestimmungen auch für den Sozialdienst.

 

Die ADK hat das Schlichtungsergebnis in ihrer Sondersitzung am 4. Dezember 2017 positiv aufgenommen. Die Empfehlung der Schlichtungskommission, für die von der Überleitung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Einmalzahlung festzulegen, wird in der ADK ergebnisoffen weiter verhandelt.

ADK-Klausurtagung 2017

 

Erstmals trafen sich die Verhandlungspartner der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (ADK) zu einer gemeinsamen Klausurtagung. Ziel der Begegnung am 11. und 12. Oktober 2017 im Michaeliskloster in Hildesheim war es, die Grundlage für eine partnerschaftliche und vertrauensvolle künftige Zusammenarbeit in der ADK zu legen.

In den vergangenen zwei Jahren waren die Verhandlungen der Kommission mehrfach gescheitert, so dass wiederholt  Schlichtungsverfahren eingeleitet werden mussten. Zurzeit laufen noch zwei parallele Schlichtungen zu tarifrechtlichen Regelungen im Sozial- und Erziehungsdienst.

Mit dieser Situation sind beide Verhandlungsparteien unzufrieden. Die gemeinsame Klausur sollte es ermöglichen, jenseits der Tagesordnung und in neutraler Umgebung über die gemeinsame Arbeit zu reflektieren. In intensiven Gesprächen gewährten sich die Parteien Einblicke in ihre jeweiligen Arbeitsweisen, stellten strukturelle Gemeinsamkeiten fest und verständigten sich auf konkrete Schritte zur Verbesserung ihrer Verhandlungskultur.

„Es ist uns gelungen, mit Klischees aufzuräumen. Das Experiment einer gemeinsamen Klausur ist geglückt.“, sagt Thomas Müller, Sprecher der Arbeitnehmerseite. „Beide Seiten sind sich hier sehr offen begegnet, der Wille zur Veränderung ist da. Damit haben wir eine gute Ausgangsbasis für die neue Amtszeit der ADK.“, resümiert Annekatrin Herzog, Sprecherin der Dienstgeberseite.

Am 18. Oktober 2017 tritt die ADK in kaum geänderter personeller Besetzung zur konstituierenden Sitzung ihrer neuen Amtsperiode zusammen. In ihr versammeln sich neun Delegierte der Landeskirchen Braunschweig, Hannover und Oldenburg sowie neun Gesandte kirchlicher Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände.

Pressetext ADK-Klausur 11./12.10.2017, Herzog

 

Aktuelles aus der ADK

Wir möchten Sie über den Beschluss zur Tarifübernahme in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) informieren.

Anbei die Entgelttabellen ab 01.01.2018 und 01.10.2018.

Hinweis: Diese Tarifübernahme gilt nicht für die Beschäftigten im Erziehungsdienst, da diese zum 01.01.2017 in den TVöD übergeleitet wurden.

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ADK-Info 3 - 2017

Wir berichten aus der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 10. August 2017.

  • Übernahme des Tarifergebnisses zum TV-L

  • Absichtserklärung durch die Arbeitgeber

  • Entscheidungen der ADK

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ADK-Info 2 - 2017

Wir berichten aus der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 08. Mai 2017.

  • Entgelterhöhung nach TV-L werden rückwirkend zum 1. Januar 2017 gezahlt

  • ADK beschließt Tätigkeitsmerkmale für Diakoninnen
  • Aushilfskräfte in Kitas auch ohne Erfahrungszeiten pauschal in Stufe 3

 

Hier erfahren Sie mehr.

ADK-Info 1 - 2017

Wir berichten aus der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 09. Februar 2017.

  • Erziehungsdienst: keine Einigung am Verhandlungstisch – Demo im Mai

  • Diakone: Arbeitgeber provozieren zweite Schlichtung

    Hier erfahren Sie mehr.

    ADK-Info 5 - 2016

    Wir berichten aus der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 17. November 2016

    • Erziehungsdienst: Erhalt der 38,5 Stundenwoche, Leistungsentgelt und weitere Nachbesserungen gefordert
    • Sozialdienst: Anwendung des Kommunaltarifs geht in die Schlichtung
    • Ziel bleibt der Kommunaltarif für sämtliche Berufsgruppen
    • Diakone: Arbeitgeber blockieren Aufwertung in Entgeltgruppe 11

    Hier erfahren Sie mehr.

    ADK-Info 4 - 2016

     

    Lesen Sie hier die neueste ADK-Info als PDF.

     

    Ergänzende Erklärung zur ADK-Info 4/2016

    Steht der 3. Weg vor dem Aus? - Ein Kommentar von Birgit Jelken, Vorsitzende des VKM Oldenburg

    Wieder mal hat die Arbeitgeberseite ihrem Gegenüber auf der Arbeitnehmerseite gezeigt, dass sie am längeren Hebel sitzt...

    Man redet von „Dienstgemeinschaft“ und „auf Augenhöhe“, aber davon war in der letzten Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) nichts zu merken.

    Im Gegenteil! Nach monatelangen zähen Verhandlungen in den Ausschüssen und der ADK hat die Arbeitgeberseite am 28.04.2016 sogar ein verschlechtertes Angebot unterbreitet.

     

    Was war geschehen?

     

    Die Landeskirche Hannovers hat zum zweiten Mal ihren 23.000 Beschäftigten die bereits für Oldenburg und Braunschweig beschlossene Erhöhung der Entgelte (2,3 %, mindestens 75 €) verweigert. Unerklärbar verknüpft die Arbeitgeberseite sogar mit der Einführung der Entgelterhöhung Bedingungen zur erstmaligen Einführung eines Eigenanteils zur kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK). „Wir geben Euch die Tariferhöhung nach TV-L und wir bekommen dafür einen Eigenanteil zur KZVK von Euch.“

    Die Arbeitnehmerseite hält diese Verknüpfung für höchst fragwürdig. Darüber hinaus stellt der vkm Oldenburg die Zuständigkeit der ADK ohnehin in Frage, denn die Regelungen über die Zusatzversorgung sind ausdrücklich per Gesetz von deren Zuständigkeit ausgeschlossen.

    Evtl. ist dazu eine Entscheidung durch den Rechtshof anzustreben.

    Die hannoversche Arbeitnehmerseite ist mit ihrer Geduld am Ende und hat nun zu einer Protestaktion bei der Synode im Mai aufgerufen.

     

    Lesen Sie hierzu auch die ADK-Info 2/2016 als pdf

     

     

    Gratulation zum 60jährigen Bestehen des vkm Braunschweig!

    Der vkm Braunschweig e. V. hat sich am 28.04.1956 gegründet. Das 60jährige Jubiläum wurde nun im Rahmen einer Mitgliederversammlung auf dem Kirchencampus in Wolfenbüttel ausgiebig gefeiert. Birgit Jelken überbrachte Grußworte des vkm Oldenburg e.V..

    Erfolg für die Beschäftigten der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg und der Landeskirche Braunschweig

    Die Tariferhöhung zum 01.03.2016 kommt doch!

    Nach zähen Verhandlungen beschließt die ADK in ihrer Sitzung am 25.02.2016 auf Antrag der VKMs Oldenburg und Braunschweig die Übernahme des Tarifergebnisses der Länder vom 28.03.2015 einschließlich der Entgelterhöhungen zum 01. März 2016 um 2,3%, mindestens jedoch 75,00 €. Dieser Beschluss gilt aber nur für die Beschäftigten der Landeskirchen Braunschweig und Oldenburg.

    Die Beschäftigten im Bereich der Landeskirche Hannover sind zunächst von sämtlichen Regelungen, die das Inkrafttreten der Entgelterhöhungen zum 01. März 2016 betreffen, ausgenommen.

    Nähere Informationen erhalten Sie in der ADK-Info.

    Mitarbeitende feiern 60 Jahre unabhängige Interessenvertretung

    Der Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Oldenburg e. V. (vkm Oldenburg) hat am Mittwoch, 25. November, sein 60jähriges Jubiläum gefeiert.

     

    Alle Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie waren eingeladen zu einer Feierstunde in den Gemeindesaal der Ev.-luth. Kirchengemeinde Eversten. In seiner Predigt betonte Bischof Jan Janssen, dass der Verband der kirchlichen Mitarbeitenden davon lebe, dass sich Menschen „in Bewegung versetzen lassen und über jedes Einzelinteresse hinaus zu einer Bewegung werden – einer Bewegung, die aufmerksames Füreinanderdasein bedeutet, die bereitwilliges Miteinanderteilen organisiert und gegenseitiges Helfen.“

     

    Bischof Janssen dankte anlässlich des vkm-Jubiläums allen Mitarbeitenden für ihren engagierten Einsatz für die oldenburgische Kirche. Der vkm gebe „Zeit und Ideen, Kraft, Mühe und Geld dafür, dass es Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst gut geht“, so Janssen. Das starke Miteinander aller Mitarbeitenden lebe von den Talenten und Begabungen der Menschen, die in bunter Vielfalt zur Geltung komme. Dieses Miteinander gebe es gerade in der Vielfalt der kirchlichen Berufe in Pflege, Jugendarbeit, Kindertagesstätten, auf allen Ebenen, auf Friedhöfen und in Kirchenbüros, in Hausmeisterei und Küsterei, in der Raumpflege und der Verwaltung sowie derer im Ruhestand.

     

    Die Kabarettistin Sabine Henke gab mit ihrem kurzweiligen Programm unter dem Titel „Nix für Feiglinge“ pointierte Denkanstöße. Inhalte waren: „Kirchenaustritte? Reformstau? Sinnkrise? Jammern war gestern! Heute ist Mut statt Wut angesagt. Große Veränderungen tun not. Gerade in der Kirche. Wäre da nicht der gemeine, gemeindliche Dschungel, der sich selbst im Weg steht.“ 

    ADK-Info 1 - 2015

    • Entgelterhöhung für 2015: Rückforderung durch Arbeitgeber ausgeschlossen

    • Eingruppierung Diakone: Schlichtungsverfahren läuft weiter

    • Tarifeinigung TVöD-SuE: kirchliche Arbeitgeber wollen reagieren

     

      Lesen Sie hier die ADK-Info als PDF.

    Verabschiedung von Harald Herrmann

    Am Freitag, 2.10.2015, wurde Harald Herrmann, Diakon und vkm-Vorstand, in der Stadtkirche Jever mit einem Gottesdienst feierlich verabschiedet. Mit der Verabschiedung tritt Harald Herrmann in die passive Phase der Altersteilzeit ein. Er stand 38 Jahre im kirchlichen Dienst und hat meist mit Jugendlichen gearbeitet, ab 2007 war er für die Urlauberseelsorge zuständig.


    Seit 1991 ist Harald Herrmann Mitglied im vkm Oldenburg. Im Vorstand war er von 1995 bis 2000 und von 2010 bis jetzt tätig. Er ist ein großer Verfechter von Tarifverträgen, denn „richtige Tarifverträge würden das Zusammenleben einfacher machen, da sind jedenfalls die Fronten geklärt.“

    Wahlen der Mitarbeitervertretung 2016

    Zum 01. Mai 2016 beginnt eine neue Legislaturperiode für die Mitarbeitervertretungen in der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg und den Landeskirchen Brauschweig und Hannover). Dafür muss sich die jetzt amtierende Mitarbeitervertretung rechtzeitig auf den Weg machen und die MAV-Wahl 2016 vorbereiten.

     

    Die Arbeitsgemeinschaft der VkM`s in Niedersachsen stellt den Mitarbeitervertretungen folgende Informationen als Planungshilfe zur Verfügung:

     

    Wahlplaner 2016

    Wahlordnung

    Mitarbeitervertretungsgesetz der Konf. ev. Kirchen in Niedersachsen

     

    Die Arbeitshilfen wurden vom Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Landeskirche Hannovers erarbeitet. Deren Veröffentlichung erfolgt mit Genehmigung des Vorsitzenden, Siegfried Wulf. Wir danken ihm an dieser Stelle dafür.

    Der VkM auf dem Kirchentag in Stuttgart - damit wir klug werden!

    Der Dachverband der VkMs Oldenburg, Bayern, Hessen-Nassau und Rheinland Westfalen Lippe war auf dem Kirchentag mit einem attraktiven Stand vertreten. Der VKM-D hat sich auf den Weg gemacht, um seine Arbeit vorzustellen und zu vertreten. Viele und gute Gespräche wurden geführt, Fragen beantwortet und Informationen gegeben.


    Hoher Informationsbedarf bestand insbesondere zu den Themen:

    • Wie wird das kirchliche Arbeitsrecht gestaltet?
    • Wer ist beteiligt und arbeitet daran mit, wenn Tarifverhandlungen – sei es über den 3. Weg oder über Tarifverträge - geführt werden?



    Trotz der Hitze besuchten viele interessierte Kirchentagsbesuchende im Themenbereich „Arbeit-Arbeitslosigkeit-Armut; Gesellschaft und Bildung“ den VkM-Stand in der Zelthalle 4.

     

    Auch der ehemalige Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, war interessierter Gast beim VKM-D Stand.

    Offenbar angelockt vom attraktiven Stand war er ein interessierter Frager zu den Zielen und der Arbeitsweise der VKM-D.


    Mit guten Wünschen für eine erfolgreiche Arbeit hat er sich von Hans-Georg Klohn [Vorsitzender VkM-D] und Hartmut Döpke [Oldenburger Beisitzer im VkM-D] verabschiedet.

    Für den VkM Oldenburg waren Birgit Jelken (Vorsitzende) Petra Körte (Ehrenamtliche) und Hartmut Döpke (Oldenburger Beisitzer im VkM-D) dabei.


    Übernahme der entgeltbezogenen Bestandteile des Tarifergebnisses für die kirchlichen Beschäftigten

    Der ADK-Ausschusses hat in seiner Sitzung am 16.04.2015 kurzfristig zunächst die Übernahme der entgeltbezogenen Bestandteile - entsprechend des Verhandlungsergebnisses für die Beschäftigten der Länder - auch für die kirchlichen Beschäftigten der Landeskirchen Braunschweig und Hannover sowie für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg beschlossen.

     

    So waren sich die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite dahin gehend einig, dass die Beschäftigten rückwirkend zum 01. März 2015 eine Erhöhung ihres Tabellenentgelts um 2,1 % erhalten. Ab 1. März 2016 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,3 %, mindestens aber 75 Euro.

    Auch die Regelungen zu den Ausbildungsentgelten werden übernommen.

    Die Auszahlung der Entgelterhöhung sollte ursprünglich für den Monat Mai 2015 erfolgen. Die Comramo – Dienstleister für Gehaltsabrechnung – erklärte jedoch, dass eine Auszahlung aus programmtechnischen Gründen erst im Juni 2015 umsetzbar ist.

     

    Die weiteren nicht entgeltbezogenen Verhandlungsergebnisse der Tarifvertragsparteien müssen bewertet werden, sobald der ausformulierte Text bekannt ist.

     

    Der Wortlaut der Erklärung der Dienstgeber lautet:

     

    Zur Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 28. März 2015:

    „Die Vertreter der Dienstgeber erklären, dass die Kirchen die Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 28. März 2015 in Bezug auf die Entgelterhöhungen im Geltungsbereich der DienstVO im Vorgriff auf einen noch ausstehenden Beschluss der ADK umsetzen werden.

    Die Entgelterhöhung soll mit der Auszahlung der Entgelte für den Monat Mai 2015 rückwirkend zum 1. März 2015 unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgen."

     

    Einladung zur Mitgliederversammlung 2014

    Der vkm-Oldenburg möchte herzlich einladen zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, 8. Oktober 2014 im Evangelischen Bildungshaus Rastede, Mühlenstr. 126, 26180 Rastede.

    Das Thema lautet:

     

    Ist der 3. Weg noch zukunftsfähig?

     

    Gastredner/in sind Kirchenverwaltungsrat Tasso von der Burg, Referent Dezernat II, zum Thema „Aktuelle Entwicklung des 3. Weges in der evangelischen Kirche“ und

    Annette Klausing von der Gewerkschaft „Ver.di“ zum „Abschluss des Tarifvertrages in der Diakonie Niedersachsen“.

     

    Die Mitgliederversammlung besteht aus einem ÖFFENTLICHEN TEIL (an dem auch Nichtmitglieder herzlich willkommen sind) und einem NICHTÖFFENTLICHEN TEIL.

    Selbstverständlich erhalten Sie für diese Veranstaltung Dienstbefreiung gemäß § 23 Nr. 4 DienstVO. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier.

    Arbeitszeit – Möglichkeiten der Mitbestimmung

    Seminar für Mitarbeitervertretungen der

    Konföderierten Evangelischen Kirchen in Niedersachsen

     

    Die Dauer und die Gestaltung der Arbeitszeit ist ein zentrales Thema im Alltag der Beschäftigten, in der gewerkschaftlichen Tarifpolitik und für die betrieblichen Interessenvertretungen.
    Besonders in Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten tauchen oft Fragen nach der Arbeitszeitgestaltung auf: Was ist Mehrarbeit? Was ist eine Überstunde? Welche Bedeutung hat die Abnahme der Vollzeitbeschäftigung für die Gestaltung von Arbeitsplätzen und die Bewältigung der zunehmenden Aufgaben? Welche Möglichkeiten hat die Mitarbeitervertretung, um Einfluss zu nehmen?
    Auch Dienstplangestaltung ist eine Herausforderung für sich - sie verlangt von allen Beteiligten genaue Kenntnisse, ein gutes Organisationsgeschick und auch den Mut, neue Wege zu erproben. In diesem Seminar wird auf der Grundlage der gesetzlichen und tariflichen Vorschriften zur Arbeitszeit ein Augenmerk auf die Bedürfnisse der verschiedenen Hilfefelder gelegt und gezielt auf deren spezifische Anforderungen eingegangen.

     

    Termin: 22.10. – 24.10.2014

    Weitere Infos zur Ausschreibung und Anmeldeformular

    ADK-Info 2 - 2014

    • Volle Jahressonderzahlung bei Arbeitsplatzwechsel.
    • Arbeitnehmerbeitrag zur Zusatzversorgung in ADK nicht umsetzbar.
    • Sekretärinnen teilweise höhergruppiert.

     Lesen Sie hier die ADK-Info als PDF.

    Einladung zur Mitgliederversammlung

    Zur Mitgliederversammlung des VkM Oldenburg laden wir vorab schon einmal herzlich ein. Weitere Informationen folgen in Kürze.

    Temin ist der 8.10.2014

    Informationsschreiben

    Es werden falsche Hoffnungen geschürt ...

    Die Kirchengewerkschaft Nds. (vormals MVV) hat der Presse und den MAVen aus Oldenburg mitgeteilt, dass aus deren Sicht die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg seit 2002 von ihren Beschäftigten einen Eigenanteil zur VBL zu Unrecht einbehält. Zu dieser Information hat die Kirchengewerkschaft auch ein Beitrittsformular beigefügt.... 

     

    Weitere Infos als PDF

     

    Alles bleibt, wie es ist: Der VkM Oldenburg e. V. vertritt Sie weiterhin!

    Liebe Mitglieder,

    in den letzten Tagen haben uns Nachfragen zur Gründung der neuen "Kirchengewerkschaft Weser-Ems" erreicht. Viele Gerüchte zu einer angeblichen Fusion kursieren und haben unsere Mitglieder verunsichert.

    Um das Durcheinander (hier der VkM – da eine Kirchengewerkschaft Niedersachsen – jetzt eine neue Kirchengewerkschaft Weser-Ems) etwas zu entwirren, informieren wir nun darüber:

    Es gibt keinen Zusammenschluss des VkM Oldenburg e.V. mit einer der Kirchengewerkschaften. Alles bleibt, wie es ist!

     

     

    Weitere Infos als PDF.

    ADK-Info 1 - 2014

    • Kirchliche Auszubildende erhalten Abschlussprämie in Höhe von 400 Euro.
    • Neuordnung der Zusatzversorgung der Beschäftigen der Landeskirche Hannover wird in der ADK verhandelt.

     

    Lesen Sie hier die ADK-Info als PDF.

    ADK-Info 3 - 2013

    • Kircheneigene Tätigkeitsmerkmale werden angepasst!
    • Küster werden gegenüber den Hausmeistern nicht mehr benachteiligt!
    • Welche Sparten sind als Nächstes dran?
    • Tarifübernahme nun offiziell beschlossen!

     

    Lesen Sie hier die ADK-Info als PDF.

    Bericht von der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission - Ergebnisse aus der Sitzung vom 22.04.2013

    • Im Vorgriff wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 09.03.2013 übernommen:
    • Die Beschäftigten der Landeskirchen Braunschweig, Hannover und Oldenburg erhalten eine Erhöhung ihres Tabellenentgelts um 2,65 % rückwirkend zum Januar 2013. Die Entgelterhöhung soll möglichst mit dem Entgelt für den Monat Mai 2013 ausgezahlt werden.
    • Ab Januar 2014 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,95 %.
    • Ab 2013 besteht für alle Beschäftigten im Geltungsbereich der Dienstvertragsordnung ein Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen im Jahr.
    • Auszubildende bekommen ab Januar 2013 monatlich 50 Euro mehr und weitere 2,95 Prozent ab Januar 2014. Sie erhalten künftig 27 Urlaubstage im Jahr.
    • Die Antragsfrist für eine Höhergruppierung im Rahmen der neuen Entgeltordnung wurde bis zum 31.08.2013 verlängert. Eine Überprüfung der Entgeltgruppen erfolgt jedoch nur auf persönlichen Antrag des/der Beschäftigten.
    • Der VKM Oldenburg hilft den Mitgliedern gerne bei der Antragstellung!
    • Eingruppierung von KiTa-Leitungen: Unterschreitungen der maßgeblichen Platzzahlen bis zu 5 %  führt nicht mehr zu Herabgruppierungen. Eine Unterschreitung  auf Grund von Maßnahmen (z. B. Qualitätsverbesserungen), die der Arbeitgeber zu verantworten hat, führt nicht zu einer Herabgruppierung. Erreichte Stufen bleiben auch nach einer vorübergehenden Herabgruppierung als Besitzstand bei einer späteren (Wieder-) Heraufgruppierung erhalten.
    • Michael Busse (vkm Braunschweig) wurde als neuer ADK-Vorsitzer gewählt. Zu seinem Stellvertreter wählte die ADK Michael Hagen (Superintendent im Kirchenkreis Wunstorf), der bisher als Vertreter der Arbeitgeberseite den Vorsitz hatte.
    • Die neu eingestellte juristische Referentin des ADK-Arbeitnehmerbüros, Annekatrin Herzog, wird der Arbeitnehmerseite in den kommenden Verhandlungen beratend zur Seite stehen.

     Weitere Infos

     

    ADK-Info 02-2013

     

    Dürfen Gewerkschaften künftig auch in kirchlichen Einrichtungen streiken? Ver.di lässt Streikrecht durch Bundesverfassungsgericht prüfen

    Ver.di hat Verfassungsbeschwerde gegen ein umstrittenes Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts eingelegt, das die bisherige Sonderrolle der Kirchen bestätigt hat. Demnach dürfen die Kirchen Gewerkschaften den Arbeitskampf verbieten, solange sie die Arbeitnehmerorganisationen in die Verhandlungen um verbindliche Arbeitsbedingungen einbinden.

    "Das BAG hat das kirchliche Selbstordnungsrecht über das Grundrecht auf Streik nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes gestellt", erläutert Ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske gegenüber der FAZ. Nach Angaben von Ver.di ist es das erste Mal, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem gewerkschaftlichen Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen beschäftigen muss.

    Das BAG-Urteil sorgte im November 2012 für große Aufmerksamkeit: Erfurter Bundesrichter haben den "Dritten Weg" abgesegnet, auf dem diese die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeitenden festlegen. Hier handelt nicht die Gewerkschaft mit der Arbeitsgeberseite Löhne/Gehälter und Arbeitsbedingungen aus, für die sie im Streitfall zum Arbeitskampf aufrufen darf. Vielmehr gibt es zu diesem Zweck paritätisch besetzte Kommissionen, die aus Vertretern der Dienstgeber und der Dienstnehmer bestehen.

    Im Streitfall kommt es nicht zum Streik, sondern es muss ein Schlichtungsverfahren erfolgen.

    Das BAG hat diesen Weg grundsätzlich gebilligt, allerdings für dessen Rechtmäßigkeit drei Voraussetzungen aufgestellt:
    § Die Vereinbarungen müssen verbindlich sein
    § Es muss eine Schiedskommission mit einem unabhängigen Vorsitzenden geben
    § Die Kirchen müssen die Gewerkschaften angemessen am Verfahren beteiligen.

    Aktuell sind die drei Kriterien nirgendwo erfüllt, so dass Ver.di uneingeschränkt streiken darf.
    Besonders das dritte Kriterium ist Ver.di  zu vage und unbestimmt. "Die Begründung der Entscheidung kommt eine grundsätzliche Bedeutung zu", argumentiert Ver.di. Das Bundesarbeitsgericht fungiere in Fragen des Arbeitskampfrechts als eine Art Ersatzgesetzgeber, insofern müsse auch die Begründung der Entscheidung verfassungsrechtlich überprüfbar sein.

     

    Auszüge FAZ vom 15.04.2013

    Weiter Spannungen um Eingruppierung im Erziehungsbereich

    Mit der G 1/2013 hatte die hannoversche Landeskirche neue Interpretationsmöglichkeiten zur Eingruppierung im Erziehungsbereich, an den in der ADK laufenden Verhandlungen zu diesem Thema vorbei, veröffentlicht. Darüber war es zu erheblichen Spannungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern gekommen. Der hannoversche Bischof Meister, zurzeit Vorsitzender der Konföderation, ist in diesem Disput um Vermittlung angefragt worden; eine Antwort steht bisher aus.

    Trotz dieses bestehenden Konfliktes scheint es möglich zu sein die Tariferhöhung für den Bereich des Landes Niedersachsen (wir berichteten) zeitnah zu übernehmen. Die ADK hatte sich durch Beschluss in der Sitzung vom 08.05.2012 auferlegt, Tarifabschlüsse so zeitnah wie möglich zu verhandeln. Vorbehaltlich weiterer vorbereitender Arbeiten, gibt es Einvernehmen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern am 22.April, in einer eiligst einberufenen ADK-Sitzung , eine Übernahme des Tarifabschlusses möglich zu machen. Weiterhin könnten Veränderungen, über die bereits Einigkeit erzielt wurde, beschlossen werden.

    Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen hat, mit der Arbeitnehmerseite der ADK eine Vereinbarung zur besseren Ausstattung abgeschlossen. Auf diesem Hintergrund sind Büroräume in Hannover-Linden, Am Steinbruch 12 bezogen worden und seit Anfang April arbeiten dort die juristische Referentin Anne-Katrin Herzog und als Verwaltungskraft Andrea Baum für die Arbeitnehmerseite der ADK im ADK-Arbeitnehmerbüro Niedersachsen. Zu Geschäftsführern des Arbeitnehmerbüros wurden Dietrich Kniep und Werner Massow berufen. Der VkM-Hannover und die Geschäftsstelle der AG-VkM-Niedersachsen ziehen ebenfalls zum 01.05.2013 in die Büroräume Am Steinbruch 12 ein.

    Einladung zur Fortbildungsveranstaltung "Welches Entgelt steht kirchlichen Mitarbeitenden zu?"

    Neue Entgeltordnung - das richtige Entgelt ab 01.01.2012; Referent: Udo Heinen

     

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    die Antragsfrist für das "richtige" Entgelt läuft am 31.05.2013 aus. Der Vorstand des vkm Oldenburg möchte Sie in einer Fortbildungsveranstaltung über die neue Entgeltordnung informieren und lädt Sie am Donnerstag, 25. April 2013, 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Gemeindehaus Eversten, Zietenstr. 6, 26131 Oldenburg, ganz herzlich ein.

    Zum 1. Januar 2012 ist die Entgeltordnung für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) im Land Niedersachsen in Kraft getreten. Bis dahin wurden für Eingruppierungen die alten Vergütungsordnungen (BAT) und des Lohngruppenverzeichnisses (MTArb) angewendet. Welche Vor- und Nachteile entstehen daraus?

    Für diese Veranstaltung können Sie Dienstbefreiung gemäß § 23 Nr. 4 Dienstvertragsordnung bei Ihrem Arbeitsgeber beantragen.  Entstehende Fahrtkosten sind selbst zu tragen.
    Leider ist unser Kontingent begrenzt. Deshalb bitten wir um Anmeldung bis zum 22.04.2013, (per E-Mail an: birgit.jelken@kirche-oldenburg.de).

    Wir wollen die Übernahme der Tarifergebnisse zum TV-L – ADK-Verhandlungstermin am 22.04.2013

    Die Arbeitnehmerseite der ADK ist sich einig! Das Tarifergebnis aus dem öffentlichen Dienst soll ohne Einschränkungen schnellstmöglich übernommen und darüber soll mit der Arbeitgeberseite verhandelt werden.
    Die Arbeitgeberseite hatte kurzfristige Verhandlungsbereitschaft signalisiert, so dass die nächste ADK-Sitzung bereits am 22.04.2013 stattfinden kann.

    Die Einladung zu der Sitzung ist nun angekommen – sehr überraschend ist jedoch die Tagesordnung!

    Die letzte ADK-Sitzung am 13.02.2013 war von der Arbeitnehmerseite aufgrund einer erheblichen Störung abgebrochen worden. Die Arbeitgeber hatten mit einer Rundverfügung zu Eingruppierungen der KiTa-Beschäftigten quasi Fakten geschaffen, die jedoch aktuell in der ADK beraten werden sollten. Wir haben berichtet. Diese Störung wurde von der Arbeitgeberseite heruntergespielt (dabei handele es sich um Empfehlungen, auf keinen Fall um Vorgaben). Sie wurde noch nicht behoben.

    Und nun wird eine Tagesordnung vorgelegt, die wortgleich mit der Tagesordnung vom 13.02.2013 übereinstimmt. Es wurde lediglich als letzter Tagesordnungspunkt die Übernahme des TV-L hinzugefügt.

    Das erweckt den Anschein, dass hier Druck von der Arbeitgeberseite erfolgen soll: Frei nach dem Motto „Nur wenn wir die Tagesordnungspunkte der letzten Sitzung abgearbeitet haben, werden wir mit Euch über die Übernahme des Tarifergebnisses zum TV-L verhandeln“.

    Der VKM Oldenburg sieht nur eine Lösung: Der letzte Tagesordnungspunkt muss vorgezogen werden. Denn nur so wird eine gute Verhandlungsatmosphäre geschaffen.

    Wir halten Euch auf dem Laufenden!

     

    BiJ/3.04.2013

    34. Deutscher Evangelischer Kirchentag 2013

     

     

    1. bis 5. Mai 2013 in Hamburg

    und der VKM Oldenburg ist dabei! Besuchen Sie uns auf dem „Markt der Möglichkeiten“ in Halle 4, Standnummer A4-C20.
    Wir freuen uns auf einen regen Austausch!

    Tarifrunde Öffentlicher Dienst: 5,6 Prozent mehr Gehalt

    9. März 2013 | ver.di und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder haben in der dritten Verhandlungsrunde ein Tarifergebnis erreicht. Die Gehälter der rund 800.000 Beschäftigten der Länder (außer Hessen) erhalten danach rückwirkend ab 1. Januar diesen Jahres 2,65 Prozent mehr Gehalt und weitere 2,95 Prozent ab 1. Januar 2014. Die Auszubildenden bekommen ab Januar 2013 monatlich 50 Euro mehr und weitere 2,95 Prozent ab Januar 2014. Für sie wurde außerdem eine Übernahmegarantie durchgesetzt, wie sie auch bei Bund und Kommunen gilt. Für alle Länderbeschäftigten wurden 30 Tage Urlaub vereinbart.

     

    Auszubildende bekommen künftig 27 Urlaubstage im Jahr.

     

    Gewerkschaften und Arbeitgeber stimmten darin überein, dass es Handlungsbedarf bei der Praxis befristeter Arbeitsverträge gibt. Das Thema wollen die Tarifparteien weiter bearbeiten. Auch bei der finanziellen Situation von Feuerwehrleuten sehen die Verhandlungspartner die Notwendigkeit von Verbesserungen. ver.di fordert, dass das Tarifergebnis unverzüglich zeitgleich auf die Beamtinnnen und Beamten übertragen wird.

     

    Auszug aus    http://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++cf1f5396-8897-11e2-b1c0-52540059119e

    Schlichtung im schweren Konflikt zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK)

    In einem gemeinsamen Brief der  AG VkM Niedersachsen und der Kirchengewerkschaft MVV wird Landesbischof Ralf Meister in seiner Eigenschaft als Ratsvorsitzender der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen gebeten, vermittelnd zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseiten der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) tätig zu werden.

    Im Konflikt geht es darum, dass ErzieherInnen im Zweitkraftbereich auch Anspruch auf eine Vergütung nach Entgeltgruppe 8 haben, weil sie natürlich pädagogisch-erzieherisch tätig sind. In der Rundverfügung des Landeskirchenamts Hannover ist jedoch eine Muster-Dienstanweisung beigefügt, die eine Beschäftigung von ErzieherInnen als fürsorgerisch-bewahrende Hilfskräfte ermöglicht. Bezahlt werden solche KollegInnen dann lediglich nach Entgeltgruppe 6.

    Nach den Protesten der Arbeitnehmerseite sagte das Landeskirchenamt Hannover eine Überprüfung der Rundverfügung zu. Ein Schreiben an die Mitarbeiterverbände zur Rundverfügung traf auch nach wenigen Tagen beim VKM ein. Der Tenor: Man habe natürlich rechtmäßig gehandelt.

    Auf einer gemeinsamen Sitzung der ADK-Arbeitnehmerseite am 21.02.2013 entwickelte sich die Idee, für diesen Streit den Ratsvorsitzenden der Konföderation, Herrn Landesbischof Ralf Meister, um Schlichtung anzufragen. Wir halten es als Arbeitnehmerseite in der ADK für nicht hinnehmbar, wenn die von den Synoden vorgesehenen qualitativen Standards einfach aufgegeben werden und qualifizierte ErzieherInnen angewiesen werden, im Zweitkraftbereich nicht mehr pädagogisch-erzieherisch, sondern nur noch fürsorgerisch-bewahrend zu arbeiten.

    Wir halten Sie auf dem Laufenden!

    Jahresurlaub: Junge Beschäftigte werden wieder benachteiligt!

    Obwohl das Bundesarbeitsgericht am 20.03.2012 entschieden hat, dass alle Beschäftigten einen Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub haben, erhielten die jungen Beschäftigten in diesem Jahr wieder nicht den vollen Jahresurlaub.
    Als Begründung wird angegeben, dass die BAG-Entscheidung sich nur auf die Jahre 2011 und 2012 beziehen würde. Deshalb gelte für 2013 wieder die (alte) Staffelung nach Altersgruppen.

    Ist 2013 keine Gleichbehandlung erforderlich?
    Dieses Vorgehen ist nicht mehr nachvollziehbar. Warum wird wieder altersdiskriminierend unterschieden?

     

    Wir empfehlen allen betroffenen Beschäftigten, ihren vollen Urlaubsanspruch wieder schriftlich geltend zu machen. Dafür stellen wir ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung.

    Selbstverständlich bieten wir allen Mitgliedern den vollen Arbeitsrechtsschutz an, wenn Rechtsstreitigkeiten in diesem Zusammenhang entstehen sollten.

     

    BiJ/15.02.2013

     

    Hier finden Sie Infos zur Geltendmachung von Urlaubsansprüchen.

    Noch mehr kirchliche Billig-Kindertagesstätten? Abbruch der Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission

    Schon jetzt zahlen die Kirchen den Erzieherinnen erheblich weniger Lohn als die Kommunen.
    Oft werden diese Erzieherinnen nicht tarifgerecht bezahlt. Mit einer Rundverfügung der kirchlichen Arbeitgeber werden Vorgaben und Dienstanweisungen veröffentlicht, wonach evangelische Kindertagesstätten zukünftig noch schlechter bezahlen können.  
    „Wir lassen nicht zu, dass Kassenlage vor Qualität und gerechte Bezahlung gestellt wird. So schrecken wir gute Fachkräfte ab, und das bei zunehmendem Fachkräftemangel in den evangelischen Kindertagesstätten“, erklärte Ralf Reschke, Sprecher der Arbeitnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission.
    Die Arbeitgeber sahen sich nicht in der Lage, diese umstrittene Regelung zurück zu nehmen. Jetzt stehen die evangelischen Kirchen in Niedersachsen vor einer wichtigen Richtungsentscheidung:

    Qualität und gerechte Bezahlung oder Niedriglohn!

    Bei den evangelischen Kirchen in Niedersachsen arbeiten 10.000 Erzieherinnen die fairen Lohn erwarten – auch wenn die Kirche ihr Arbeitgeber ist.

     

    Dietrich Kniep, AG VKM Niedersachsen / Werner Massow, Kirchengewerkschaft MVV

    Hannover, 13.02.2013

     

    Hier finden Sie die ADK-Info als PDF.

    Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der VkM's in Niedersachsen neu gewählt

    Am 19. + 20.11.2012 fand die Klausurtagung der VkM's in Niedersachsen im Blockhaus Ahlhorn statt. Hauptthema der Tagung war die Entgeltordnung und die Erarbeitung der kirchlichen Tätigkeitsmerkmale der Anlage 2, Sparte B bis P der DVO. Die Ergebnisse werden in den nächsten Ausschusssitzungen zur ADK mit der Arbeitgeberseite besprochen. Vom Fortgang wird weiter berichtet.

    Außerdem standen die Wahlen des Vorstandes AG Niedersachsen für die Zeit vom 01.01.2013 - 31.12.2015 an. In den Vorstand wurden entsandt Volker Riegelmann, Michael Busse, Erik Bothe (VkM Braunschweig), Dietrich Kniep, Andreas Miehe, Grit Belitz (VkM Hannover) und Birgit Jelken, Sabine Schlösser, Frank Bergmann (VkM Oldenburg).

    Als Vorsitzender wurde Dietrich Kniep, als Stellvertretende Vorsitzende Birgit Jelken, Schatzmeister Michael Busse und als Schriftführer Frank Bergmann gewählt.

    Hat der Dritte Weg Zukunft?

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